25.02.2025:  Reduzierung von Mietkosten


Die Aufwendungen für die Miete und die Nebenkosten liegen bundesweit bei durchschnittlich rund 25 Prozent des verfügbaren Einkommens. Wenn die Wohnungskosten mehr als 40 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen, gelten diese Aufwendungen als finanzielle Überlastung des Haushaltes.


Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Mietkosten zu reduzieren. Zum einen kann Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt werden. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Miethöhe mit einer Begrenzung und nach dem anrechenbaren Einkommen. Es ist auch mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) ein Zugang zu einem staatlich geförderten Wohnraum im sozialen Wohnungsbau möglich. Hierfür sind die Wohnungs- oder Bürgerämter der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung zuständig.


Zum anderen bieten kommunale, gemeinnützige oder genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen häufig Mietwohnungen zu sozialverträglichen Preisen an. Auch hierbei können die Wohnungsämter der Städte, Gemeinden oder Landkreise mit Informationen und Anschriften weiterhelfen.


Eine weitere praktische Möglichkeit ist die Teilung einer Wohnung mit anderen Menschen. Dadurch können die Mietkosten erheblich gesenkt werden. Eine Wohngemeinschaft ist oft günstiger als eine Einzelmiete. Ob diese Möglichkeit infrage kommt, hängt allerdings vor allem von der eigenen persönlichen Einstellung und Befindlichkeit ab.


Auch könnte ein Umzug in eine weniger gefragte Lage eine Ersparnis bringen. In Städten gibt es oft große Unterschiede in den Mietpreisen je nach Lage.