24.3.2025: Testament - Nicht erst im Alter


Wenn es auch in jüngeren Jahren schon etwas zu verteilen gibt, wie zum Beispiel an Geschwister oder andere Verwandte, sollte an ein Testament gedacht werden. Das gilt vor allem dann, wenn man verheiratet ist oder zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gehört und wenn es eigene Kinder oder Stiefkinder gibt.


Es geht darum, den Partner abzusichern, bestimmte Verwandte mehr oder weniger zu berücksichtigen oder vielleicht auch gar nicht, im Scheidungsfall an die minderjährigen Kinder zu denken und die damit verbundenen rechtlichen Folgen für den anderen Elternteil. Auch in Patchworkfamilien mit verwandten und nicht miteinander verwandten Mitgliedern kann es die Frage geben, wie ein Erbe verteilt werden soll. Und bei mehreren Generationen in der auf- und absteigenden Linie kann durch bestimmte Regelungen auch bei der Erbschaftssteuer gespart werden.


Für diese und alle anderen Möglichkeiten von Regelungen in verwandtschaftlichen oder nicht verwandtschaftlichen Beziehungen im Hinblick auf das Erbrecht sind besondere rechtliche Kenntnisse erforderlich.


Wer diese nicht hat und sichergehen will, dass die testamentarischen Regelungen auch tatsächlich zu den Folgen führen, die man sich vorgestellt hat, sollte sich an einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht wenden. Die Notare und Fachanwälte helfen und beraten über die jeweiligen Regelungen und rechtlichen Folgen. Notare verwahren die Testamente auch.


Es kann aber auch ohne Einschaltung eines Notars oder Fachanwalts selbst ein Testament verfasst werden. Dafür sind bestimmte Regelungen zu beachten, wie eigenhändig, ausschließlich handschriftlich und mit voller Unterschrift. Empfehlenswert sind auch Orts- und Datumsangabe.


Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer diese nach seiner persönlichen Einschätzung für ausreichend hält und sich darauf verlässt, muss sich nicht um ein Testament kümmern.


Es gibt zu den vielfältigen gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Möglichkeiten des im Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthaltenen Erbrechts neben den Hilfen durch Notare und Fachanwälte auch unabhängige und neutrale Hinweise und Empfehlungen, wie zum Beispiel


beim Bundesministerium der Justiz mit der kostenlosen Broschüre „Erben und Vererben“ (bmj.de/erben_und vererben),


bei der Verbraucherzentrale mit dem „Handbuch Testament“ (z.Z. 22€) (ratgeber-verbraucherzentrale.de),


bei der Stiftung Warentest “Das Nachlass-Set“ (z.Z. 16,90€) (test.de/testament).